Berlin: (hib/MIK) Die Leistung eines Eides
oder die Ablegung eines Gelöbnisses soll verpflichtender Teil
des Einbürgerungsverfahrens werden. Dies sieht ein
Gesetzentwurf des Bundesrates (
15/5225) vor. Es sei unbefriedigend, dass die
Einbürgerung bisher allein durch Aushändigung der
Einbürgerungsurkunde vollzogen werde. Die Bundesregierung
lehnt in ihrer Stellungnahme den Gesetzentwurf ab. Der Zweck
könne bereits durch vorhandene Regelungen erreicht
werden.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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