Gegen die Rückzahlung zuviel gezahlter Arbeitslosenhilfe
eingesetzt
Petitionsausschuss/Petitionsausschuss -
13.04.2005
Berlin: (hib/MIK) Gegen die
Rückzahlung zuviel gezahlter Arbeitslosenhilfe hat sich der
Petitionsausschuss eingesetzt. Deshalb beschloss er am
Mittwochmorgen einvernehmlich, die zugrunde liegende Eingabe der
Bundesregierung "zur Berücksichtigung" zu überweisen. In
der Eingabe beschwert sich die Petentin, dass die Bundesagentur
für Arbeit (BA) zuviel gezahlte Arbeitslosenhilfe von ihr
zurückfordere. Sie macht für sich Vertrauensschutz
geltend. Nach eigenen Angaben hat sie ab dem 8. November 2001
Arbeitslosenhilfe in Höhe von durchschnittlich 134,85 Euro
wöchentlich erhalten. Mit Schreiben vom 25. September 2002 sei
ihr mitgeteilt worden, dass sie einen Betrag von 505,21 Euro zu
Unrecht erhalten habe. Sie habe zwar die Überzahlung nicht
verursacht, hätte jedoch aus einem Bescheid vom 2. November
2001 erkennen können, dass die Voraussetzungen für eine
Leistung in dieser Höhe nicht vorlagen. Die Petentin
bestreitet, diesen Bescheid erhalten zu haben. Am 31. Oktober 2002
teilte die BA der Petentin mit, dass sie tatsächlich einen
Betrag von 4.283,43 Euro zuviel erhalten habe. Diese Summe fordert
die BA nun zurück. Die vom Petitionsausschuss eingeleitete
parlamentarische Prüfung ergab, dass der Bescheid über
die Bewilligung von Arbeitslosenhilfe insoweit rechtswidrig war,
als er nicht berücksichtigte, dass der Ehemann der Petentin im
Bewilligungszeitraum eine Altersrente bezog, die auf die
Arbeitslosenhilfe der Petentin anzurechnen war. Die BA räumt
jedoch ein, dass die Überzahlung nicht durch falsche Angaben
der Petentin verursacht worden sei, die eine Rückzahlung
rechtfertige. Sie habe auch nicht "grob fahrlässig" gehandelt,
da sie wegen des Nichterhalts eines Schreibens nicht habe wissen
können, dass die Rente ihres Mannes für die
Arbeitslosenhilfe angerechnet werden müsse. Auch aus weiteren
Bescheiden hätte die Petentin nicht erkennen können, ob
eine Anrechnung der Rente erfolgt sei oder ob sie hätte
erfolgen müssen. Die Bescheide hätten hierzu
"schlichtweg" nichts aufgeführt. Deshalb hielten die
Abgeordneten für gerechtfertigt, dass die Petentin für
sich Vertrauensschutz geltend mache.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
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