Berlin: (hib/SAS) Die Entscheidung der
Bundesregierung, für Investitionen in die Infrastruktur ein
zusätzliches Programm im Umfang von 2 Milliarden Euro bis 2008
aufzulegen, haben die Koalitionsfraktionen zum Anlass für
einen Antrag (
15/5340) genommen. Bereits im laufenden
Haushaltsjahr 2005 sollen davon zusätzlich 500 Millionen Euro
zur Finanzierung für Infrastrukturprojekte bereit stehen, die
nach dem Willen der Koalition in die Modernisierung der
Bestandsnetze fließen sollen. Zur Begründung heißt
es, verstärkte Investitionen in den Substanzerhalt, in die
Modernisierung sowie in den umweltgerechten Ausbau eines
leistungsfähigen Verkehrsnetzes seien von zentraler Bedeutung
für die nachhaltige Mobilität von Menschen und für
die wirtschaftliche Entwicklung. Einen weiteren Schwerpunkt setzen
SPD und Bündnis 90/Die Grünen auf öffentlich-private
Partnerschaften (ÖPP). Dabei soll die Bundesregierung
prüfen, ob die Anlagemöglichkeiten in ÖPP-Projekte
durch eine Novellierung des Investmentgesetzes erweitert werden
können. Die Abgeordneten bekunden ihren Willen, noch vor der
parlamentarischen Sommerpause einen Gesetzentwurf zusammen mit der
Regierung vorzulegen, mit dem gebühren-, vergabe-, haushalts-
und steuerrechtliche Hemmnisse bei der Realisierung von
ÖPP-Projekten zu beseitigen seien. Da die
Finanzierungsspielräume für öffentliche
Investitionen des Staates abnähmen und die investiven Ausgaben
aller Körperschaften in Deutschland in den vergangenen zehn
Jahren drastisch gesunken seien, biete sich so eine
Möglichkeit, die öffentliche Investitionstätigkeit
nachhaltig zu stärken. Insbesondere auf kommunaler Ebene
könnten öffentlich-private Partnerschaften Erneuerungs-
und Sanierungslücken bei Schulen, Straßen,
Rathäusern und anderen Verwaltungsgebäuden, Sporthallen
und Sportplätzen, Wohnbauten, der kommunalen
Energieversorgung, der Wasserversorgung und der Wasserversorgung
schließen. Auch die Unionsfraktion dringt in einem Antrag (
15/5325) darauf, die bestehenden Hemmnisse zur
Realisierung öffentlich-privater Partnerschaftsprojekte
umgehend zu beseitigen. Sie benennt in diesem Zusammenhang
allerdings nur Straßenbauprojekte, für deren
Realisierung sie konkrete Zeitpläne einfordert. Im Weiteren
plädiert sie dafür, die im Bundeshaushalt 2005
vorgesehenen Verkehrsinvestitionen "in voller Höhe" für
den Erhalt und Neubau von Bundesfernstraßen, Wasser- und
Schienenwege zur Verfügung zu stellen, ohne die veranschlagten
Ausgaben zu kürzen. Planungssicherheit für die einzelnen
Verkehrsträger verlangt die CDU/CSU, um ein verlässliches
Handeln über längere Planungszeiträume zu
gewährleisten. Demgegenüber macht sich die FDP-Fraktion
in ihrer Initiative (
15/5338) dafür stark, die "starre Vorgabe"
aufzugeben und die Hälfte der Investitionsmittel für die
Schiene zu reservieren. Sie vertritt die Auffassung, dass der
Straßenverkehr gemessen an seiner Leistung deutlich
stärker bei der Investitionsmittelvergabe berücksichtigt
werden müsste. Deshalb solle sich die Regierung zu einem
beschleunigten und vorrangigen Ausbau des deutschen
Fernstraßennetzes bekennen, insbesondere notwendige
Lücken schließen und dies in ihrer künftigen
Bundesverkehrswegeplanung umsetzen. Erneut tritt die Fraktion
dafür ein, die Einnahmen aus der Lkw-Maut zusätzlich
für Verkehrsinvestitionen, und zwar konkret zur Aufstockung
der Straßeninvestitionen auf 6 Milliarden Euro pro Jahr,
einzusetzen.