Berlin: (hib/VOM) Die "Staatliche
Versicherung der DDR in Abwicklung" (SinA) soll zum 1. Januar 2008
aufgelöst werden. Die Abwicklung noch verbleibender
Schadensfälle soll dann von der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) übernommen werden. Dies sieht ein
Änderungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen
zum Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des
Versicherungsaufsichtsgesetzes (
15/5221) vor. Zur Übernahme durch die KfW
hat der Finanzausschuss am Mittwochnachmittag Vertreter der SinA,
der KfW, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
und der KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft AG als
Abschlussprüfer der SinA in einem öffentlichen
Fachgespräch angehört. Die SinA ist nach Darstellung
ihrer Vertreter Peter Werner Radunski und Hansjoachim von Wick
weder ein Versicherungs- noch ein Liquidationsunternehmen, sondern
eine auf gesetzlicher Grundlage beruhende Einrichtung des
Bundesfinanzministeriums und als solche Teilrechtsnachfolgerin
für die Abwicklung der Altschäden der Staatlichen
Versicherung der DDR. Sie unterliegt nicht der Aufsicht durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, muss jedoch
bei ihrer Rechnungslegung die Vorschriften für
Versicherungsunternehmen beachten, was besonders die Verpflichtung
zur Bildung von Rückstellungen für noch nicht
abgewickelte Versicherungsfälle betrifft. Nach Darstellung
Radunskis wird die SinA ihre letzten Schäden erst nach dem
Jahr 2050 abgewickelt haben. Dabei handele es sich um
Geburtsschäden an Personen, die im ersten Halbjahr 1990
geboren wurden, versicherungstechnisch
Ärztehaftpflichtschäden. Die Schadensersatzrenten, die
von der SinA gezahlt würden, seien nur selten über einen
längeren Zeitraum verteilte "gleichmäßige"
Zahlungen. Meist müssten in jedem Einzelfall die
Ansprüche fortlaufend geprüft und angepasst und
unberechtigte Ansprüche abgewehrt werden. In diesem
Zusammenhang seien auch immer wieder Prozesse mit Anspruchstellern
zu führen, ärztliche Gutachten einzuholen und
medizinische Sachverhalte zu beurteilen. Die rechtliche Grundlage
der Abwicklung bleibe DDR-Recht, vor allem Haftpflichtrecht der
DDR. Derzeit belaufe sich die Zahl der noch offenen
Schadensfälle auf etwa 3.000, zum Zeitpunkt des Übergangs
an die KfW würden es noch 2.200 sein. Im Einzelnen gehe es um
etwa 1.100 Fälle der Kfz-Versicherung, rund 1.000 Fälle
der Haftpflichtversicherung und unter 100 Schadensfälle der
Unfallversicherung. Von den laufenden Zahlungen entfielen bis zu 75
Prozent auf regelmäßige Beträge bis zu 10.000 Euro,
den Rest machten Großbeträge aus. Im Jahr 1993 sind nach
den Worten Radunskis 19 Millionen DM für Schadensregulierungen
ausgegeben worden, im vergangenen Jahr noch 1,25 Millionen Euro.
Werner Genter von der KfW kündigte an, der Bedarf an
Mitarbeitern bei der SinA werde weiter zurückgehen. Im Rahmen
der KfW werde dies eine kleine Aufgabe sein, die gut zu den
ebenfalls von der KfW abgewickelten vereinigungsbedingten
Sonderaufgaben passe. Wenn das Gesetz nun auf den Weg gebracht
werde, habe die KfW zweieinhalb Jahre Zeit zur Einarbeitung.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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