Berlin: (hib/MMÜ) Zivildienstpflichtige, die einem Ein-Euro-Job nachgehen, werden bis zum Abschluss dieser Eingliederungsmaßnahme in den Arbeitsmarkt vom Zivildienst zurückgestellt, da ansonsten die beabsichtigte berufliche und soziale Integration gefährdet wäre. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/5440) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/5384) mit. Sollte ein Zivildienstpflichtiger durch einen Ein-Euro-Job in eine reguläre Beschäftigung vermittelt worden sein, so kann er nach einer Einzelfallprüfung erneut befristet vom Zivildienst zurückgestellt werden. Damit würde ihm die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ermöglicht. Durch das Arbeitsplatzschutzgesetz wäre er abgesichert und stünde so zu einem späteren Zeitpunkt für den Zivildienst zur Verfügung. Eine generelle Befreiung vom Zivildienst ist laut Regierung jedoch auch bei Härtefällen nicht möglich.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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