Sozialabkommen im grenzüberschreitenden Güterverkehr
unter der Lupe
Verkehr und Bauwesen/Kleine Anfrage -
19.05.2005
Berlin: (hib/VOM) Das von der Gemeinschaft
der Europäischen Bahnen (CER) und der Europäischen
Transportarbeitergewerkschaft (ETF) geschlossene Abkommen über
die Arbeitsbedingungen von fahrendem Personal im internationalen
Verkehr ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (
15/5515). Die EU-Kommission habe einen
Richtlinienvorschlag zu dieser Vereinbarung vorgelegt, mit der die
Arbeitsbedingungen zum EU-Standard erklärt werden sollen.
Private Schienengüterverkehrsunternehmen und die
Europäische Schienenfrachtvereinigung (Erfa) kritisierten
sowohl das Abkommen als auch seine Umsetzung durch eine
EU-Richtlinie scharf. Bemängelt werde vor allem, dass
Lokführer bereits nach einer Nacht im auswärtigen Einsatz
zwingend wieder in den Genuss einer Ruhezeit zu Hause kommen
müssten. Die Fraktion will wissen, welche Auswirkungen das
Abkommen auf die Sicherheit von Arbeitsplätzen in diesem
Bereich hat, ob es zur Flexibilisierung des Personaleinsatzes
beiträgt und wie sich das Abkommen auf die Personalkosten im
internationalen Schienenverkehr auswirken wird. Die Regierung soll
sagen, ob die Rückführung des fahrenden Personals
für die zweite Nacht bei einer modernen Form des
grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehrs, bei dem keine
Übergabe des Zuges an die benachbarte Staatsbahn stattfindet,
möglich ist.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
Bernadette Schweda, Sabrina Sperlich, Siegfried F. Wolf