Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will das Abkommen mit dem Obersten Rat der Europäischen Schulen vom Juli 2002 über die Europäische Schule in Frankfurt am Main in deutsches Recht umsetzen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (15/5517) vorgelegt. Das Abkommen regelt den Abgaben zufolge die Überlassung eines Schulgrundstückes nebst Gebäuden an den Obersten Rat, damit dort die Europäische Schule betrieben werden kann. Geregelt werden darüber hinaus die Bauunterhaltungskosten. Ferner enthält das Abkommen eine umfassende Regelung der Vorrechte und Befreiungen der Schule und des Status des abgeordneten Personals im Steuer- und Sozialrecht. Der Bund trägt 12,67 Millionen Euro der Baukosten, das Land Hessen 6,39 Millionen Euro. Die Stadt Frankfurt am Main stellt das Baugrundstück unentgeltlich zur Verfügung und übernimmt die Bauunterhaltungskosten. Die Europäische Zentralbank steuert 3,32 Millionen Euro bei. Die Schule soll den Kindern der Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften gemeinsamen Schulunterricht in mehreren Sprachen bieten. Wie es heißt, wird die Sekundarstufe mit der Europäischen Abiturprüfung abgeschlossen, die in allen EU-Staaten als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt ist.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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