Berlin: (hib/MMÜ) Die Förderleistungen der Bundesagentur für Arbeit zur Integration behinderter und schwer behinderter Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt ist im Zeitraum 1998 bis 2005 von 1,6 Milliarden Euro auf 2,5 Milliarden Euro gestiegen. Daneben steht laut Antwort der Bundesregierung ( 15/5532) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/5377) der Bundesagentur ein Budget von 2,9 Milliarden Euro für Rehabilitationsleistungen zur Verfügung. Von bundesweit knapp 60.000 arbeitslos gemeldeten schwer behinderten Menschen konnten 2004 rund 22.000 in ein Beschäftigungsverhältnis vermittelt werden. Die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit habe 2004 462 Tage in Ostdeutschland bzw. 698 Tage in Westdeutschland betragen.
Nach Angaben der Bundesregierung werden infolge der anstehenden Zuständigkeitsverlagerung von der Bundesagentur auf Arbeitsgemeinschaften und Kommunen die kommunalen Träger für die entsprechende Qualifizierung des Vermittlungspersonals verantwortlich sein. Inwieweit dies Qualität und Umfang der Vermittlungsleistung für schwer behinderte Arbeitslose beeinflusst, ließe sich noch nicht sagen. Jedoch würden die Arbeitsgemeinschaften und beteiligten Kommunen 6,5 Milliarden Euro für Wiedereingliederungsmaßnahmen Schwerbehinderter in Beschäftigungsverhältnisse erhalten. Zusätzlich planen die Bundesregierung und die Bundesagentur die überregionale Arbeitsvermittlung durch gezielte Vermittlungsvorschläge sowie durch finanzielle Mobilitätshilfen zu verbessern.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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