Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will sich dafür einsetzen, dass der Verwaltungs- und Vollzugsaufwand, der aufgrund des geplanten Gesetzes zur Sicherung der Unternehmensnachfolge ( 15/5558) zu erwarten ist, verringert wird. Dies erklärt sie in ihrer Gegenäußerung ( 15/5603) zur Bundesrats-Stellungnahme zu dem Entwurf, durch den mittelständische Unternehmen bei der Betriebsübergabe von der Erbschaftsteuer befreit oder entlastet werden sollen. Die Regierung erwartet, dass dem möglichen Steuerausfall für die Länder von etwa 450 Millionen Euro jährlich ein höheres Aufkommen an Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträgen gegenübersteht. Ein Ausgleich der Mindereinnahmen der Länder sollte "im Bereich der ihnen allein zustehenden Steuern" stattfinden, so die Regierung.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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