Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung möchte den Namen der Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" ändern und ihn durch "Conterganstiftung für behinderte Menschen" ersetzen. Ihren Worten zufolge ist der jetzige Name nicht mehr zeitgemäß, da es sich bei den Contergangeschädigten längst nicht mehr um Kinder handelt. Im Übrigen decke der derzeitige Name allgemein eine Erwartungshaltung nach individuellen Fördermöglichkeiten für behinderte Kinder. Dies sei mit dem Stiftungsrat abgestimmt. Die Regierung hat dazu einen Gesetzentwurf ( 15/5654) vorgelegt, der diesem Umstand Rechnung trägt: das zu beschließende Gesetz solle nicht mehr "Gesetz über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" heißen, sondern "Gesetz über die Conterganstiftung für behinderte Menschen".
Verändert wird Regierungsangaben zufolge neben der Namensänderung auch der Stiftungszweck, Leistungen sowie Organe und Verfahren. Neu zu ordnen sei ferner auch die Medizinische Kommission, deren Mitgliederzahl von fünf auf acht erhöht werden soll. Die Regierung begründet ihr Vorgehen damit, alle relevanten medizinischen Fachbereiche berücksichtigen zu wollen. Um ein Jahr verlängern soll sich die Amtszeit des Stiftungsrates von bisher vier auf fünf Jahre.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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