Berlin: (hib/WOL) Mit einer Verordnung über die Verwertung von Abfällen auf Deponien über Tage und zur Änderung der Gewerbeabfallverordnung ( 15/5542) will die Regierung eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung auf oberirdischen Deponien rechtsverbindlich konkretisieren und ein Unterlaufen der Vorgaben zur Abfallablagerung verhindern. Bisher unterschiedliche Anwendungen durch den Vollzug in den Ländern sollen damit harmonisiert und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes gebracht werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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