Berlin: (hib/BOB) Die Einführung fester Dienstzeiten für Richter über die bereits bestehenden Regelungen hinaus ist "derzeit" nicht beabsichtigt. Dies macht die Regierung in ihrer Antwort ( 15/5823) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/5644) deutlich. Ein Eingriff in den Kernbereich der richterlichen Tätigkeit wäre nach Auffassung der Bundesregierung dann gegeben, wenn eine Arbeitszeitregelung so abschließend erfolgen würde, dass diese dem Richter nicht den erforderlichen Spielraum bei seiner Arbeitseinteilung beließe. Bei der Diskussion sei aber zu berücksichtigen, dass Richter in der Bestimmung ihrer Arbeitszeit nicht völlig frei sind. Bereits jetzt seien sie beispielsweise im Rahmen von Bereitschaftsdienstregelungen an feste Dienststunden gebunden. Zudem müssten Richter im Gericht anwesend sein, soweit es zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist - beispielsweise zur Wahrnehmung von Terminen, zur Teilnahme an Beratungen sowie zur Erledigung der Dezernatsarbeit.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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