Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung
möchte die Instrumente der Agrar- und Waldpolitik
verstärkt für den Schutz und die Erhaltung der
biologischen Vielfalt sowie für eine nachhaltige Entwicklung
des ländlichen Raumes ausbauen. Dies erklärt sie in ihrem
Bericht zur Lage der Natur (
15/5903). Dabei möchte der Bund seine
Vorbildfunktion bei der Bewirtschaftung von Bundeswaldflächen
durch die Förderung von naturnaher Waldwirtschaft wahrnehmen
und die Zertifizierung der Bundesforste nach dem Holzsiegel Forest
Stewardship Council vorantreiben. Auch müsse intensiver
darüber nachgedacht werden, wie dem zunehmenden
Flächenverbrauch entgegengesteuert werden kann. Für
prüfungswürdig hält die Regierung in diesem
Zusammenhang den Abbau steuerlicher Subventionen und
förderpolitischer Fehlanreize. Dabei müsse man sich an
dem Ziel orientieren, den neuen Flächenverbrauch für
Siedlung und Verkehr bis 2020 auf maximal 30 Hektar pro Tag zu
reduzieren. Im Weiteren gelte es, zum Erhalt der Artenvielfalt die
Schutzflächen auszuweiten. Bisher würden in Deutschland
2,7 Prozent der Fläche, inklusive der Wasserflächen an
Nord- und Ostsee, als Nationalparke geschützt. Das im
Bundesnaturschutzgesetz fixierte Ziel, ein Biotopverbundsystem auf
mindestens zehn Prozent der Landesfläche zu realisieren,
erfordert nach Regierungsangaben noch "erhebliche Anstrengungen"
der Bundesländer. Moderner Naturschutz schließe aber
eine Nutzung keinesfalls aus. Nach Ansicht der Regierung ist eine
nachhaltige Nutzung der Natur im Großteil des weltweiten
Schutzgebietsnetzes nicht nur möglich, sondern erfordert dies
geradezu. Dieses Netz solle laut Beschluss des Übereinkommens
über die biologische Vielfalt zu Land bis 2010 und zu Wasser
bis 2012 eingerichtet sein.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
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