Berlin: (hib/CHE) Eine Änderung oder Abschaffung des so genannten Schienenbonus ist derzeit nicht geplant. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 15/5927) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/5774) hervor. Der Schienenbonus, der von jedem gemessenen Schallpegel abgezogen wird, bewirkt, dass für Straßen- und Schienenlärm unterschiedliche Grenzwerte gelten. Unter Hinweis auf interdisziplinäre Studien verweist die Regierung darauf, dass dies nach wie vor gerechtfertigt sei.
Um die Bürger dennoch vor Lärmbelästigungen durch Schienenverkehr zu schützen, habe die Bundesregierung als freiwillige Leistung ein Sonderprogramm aufgelegt, das seit 1999 jährlich 51 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt für Lärmsanierung an Schienenwegen bereitstellt. Mit Hilfe dieser Fördergelder habe die Deutsche Bahn AG, so heißt es in der Antwort weiter, bereits den Bau von 80 Kilometern Schallschutzwänden sowie bei rund 21.000 Wohnungen passive Schallschutzmaßnahmen realisiert.
Daneben gehöre es zum Gesamtkonzept der Lärmbekämpfung, bereits an der Schallquelle den Lärm zu reduzieren, schreibt die Bundesregierung. Ziel sei es hierbei, die vom Schienenverkehr ausgehenden Belästigungen so weit wie möglich zu reduzieren. Aufgrund des internationalen Wagenaustausches sei dies jedoch keine nationale Frage. Deshalb setze sich die Bundesregierung auf internationaler Ebene für den Einsatz lärmarmer Fahrzeuge ein. Außerdem fördere sie seit Jahren intensiv das Forschungsprogramm "Mobilität und Verkehr" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. In dessen Rahmen spiele die Lärmminderung an der Quelle eine wichtige Rolle.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
Bernadette Schweda, Sabrina Sperlich, Siegfried F. Wolf