Berlin: (hib/VOM) Ein Überkommen der
Internationalen Arbeitsorganisation vom Juni 1991 über die
Arbeitsbedingungen in Hotels, Gaststätten und ähnlichen
Betrieben soll in deutsches Recht umgesetzt werden. Dazu hat die
Bundesregierung einen Gesetzentwurf (
16/342) vorgelegt. Darin heißt es, die
Anforderungen, die das Übereinkommen in den genannten
Betrieben stelle, seien in der Bundesrepublik durch die Regelungen
des Arbeitszeitgesetzes, des Nachweisgesetzes, des Teilzeit- und
Befristungsgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes und der
Gewerbeordnung sowie durch die im Hotel- und
Gaststättenbereich geltenden Tarifverträge,
Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge erfüllt.
Weitere gesetzliche Regelungen seien daher nicht erforderlich. Das
Übereinkommen enthält Aussagen zu Arbeitsbedingungen wie
Arbeits- und Ruhezeiten, aber auch zu Grundansprüchen im
Hinblick auf das Entgelt für die Arbeitnehmer in den genannten
Betrieben. Der vorrangige Zweck liege darin, so die Regierung,
für die Arbeitnehmer mit den Arbeitsbedingungen auch ihre
Ausbildung und ihre Berufsaussichten sowie die
Arbeitsplatzsicherheit zu verbessern.