Berlin: (hib/VOM) Die Gefahr eines Abbaus von Grundrechten im Antiterrorkampf sieht die Fraktion Die Linke. In einer Kleinen Anfrage ( 16/345) heißt es, die Regierung wolle eine Antiterrordatei einführen, die gemeinsam von Nachrichtendiensten und Polizeibehörden gespeist und genutzt werden könne. Gegen diese "Islamistendatei" habe der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Peter Schaar, bereits im Juni 2004 Bedenken angemeldet. Bedenken im Hinblick auf das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdienst würden nicht nur im Hinblick auf die Antiterrordatei geäußert, sondern auch mit Blick auf das in Berlin-Treptow eingerichtete Gemeinsame Terrorabwehr-Zentrum, das die Tätigkeiten von Polizeibehörden, Zollkriminalamt und Geheimdiensten koordinieren soll.
Die Abgeordneten wollen von der Regierung wissen, was der Gegenstand der Antiterrordatei sein soll, welche Daten gespeichert werden und welche Behörden diese eingeben und abrufen dürfen. Gefragt wird ferner, welche Behörden am Gemeinsamen Terrorabwehr-Zentrum beteiligt sind und welche Präventivbefugnisse das Bundeskriminalamt künftig erhalten soll. Die Fraktion will darüber hinaus erfahren, ob die Regierung auch die Kompetenzen von Bundeswehr und Bundespolizei ausweiten will und welche Änderungen bei den Telekommunikationsüberwachungen vorgesehen sind, um zu der im Koalitionsvertrag genannten "harmonischen Gesamtregelung der strafprozessualen heimlichen Ermittlungsmaßnahmen" zu kommen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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