Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion fordert
die Bundesregierung auf, die Vorverlegung des
Fälligkeitstermins für Sozialabgaben wieder
rückgängig zu machen und strukturelle Reformen in der
Rentenversicherung einzuleiten. In einem Antrag (
16/396) heißt es, Union, SPD und
Bündnis 90/Die Grünen hätten im letzten Jahr
beschlossen, den Fälligkeitstermin von diesem Jahr an um bis
zu 20 Tage vom 15. des Folgemonats der Lohnauszahlung auf den
drittletzten Bankarbeitstag des Monats vorzuverlegen, in dem die
Löhne ausgezahlt werden. Dadurch würden den sozialen
Sicherungssystemen etwa 20 Milliarden Euro zufließen. Allein
die Rentenversicherung habe schätzungsweise 9,6 Milliarden
Euro Mehreinnahmen in diesem Jahr. Auf der anderen Seite
würden den Unternehmen durch einen 13. Sozialabgabenbeitrag in
diesem Jahr über 20 Milliarden Euro an Liquidität
entzogen, betonen die Abgeordneten. Ferner würden ihnen
dauerhafte Zinsbelastungen in Höhe von etwa 2 Milliarden Euro
aufgebürdet. Viele Unternehmen könnten den vorgezogenen
Zahlungstermin nur durch eine zusätzliche Kreditaufnahme
finanzieren, für die eine Zinsbelastung von zehn Prozent
angenommen werden müsse. Als Folge sei mit Tausenden von
Insolvenzen, einem Investitionsrückgang und einem weiteren
Abbau der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu
rechnen. Die Gesamtbelastungen der Unternehmen in Höhe von
über 22 Milliarden Euro in diesem Jahr stünden somit den
Bemühungen der Regierung entgegen, die Binnennachfrage zu
beleben und die Investitionstätigkeit anzuregen. Die FDP
argumentiert weiter, die Vorverlegung der Fälligkeit auf den
drittletzten Bankarbeitstag und damit vor die Auszahlungstermine
der Löhne zu legen, sei verfassungsrechtlich bedenklich. Es
handele sich hier um einen nicht erforderlichen Eingriff in das
Eigentum der Unternehmer nach Artikel 14 des Grundgesetzes. Um die
Existenz der Sozial- und vor allem der Rentenkasse zu sichern, gebe
es "mildere Mittel", so die Fraktion.