Berlin: (hib/VOM) Nach der Umsetzung eines
Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur Besteuerung von so
genannten vorproportionierten Tabaksträngen erkundigt sich die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (
16/1102). Im November vergangenen Jahres habe
das Gericht die Bundesrepublik dazu verurteilt, vorproportionierte
Tabakstränge mit dem gleichen Steuersatz wie Fertigzigaretten
und nicht mit dem geringeren Steuersatz für Feinschnitttabak
zu besteuern. Dem Verfahren sei ein Mahnschreiben der EU-Kommission
mit der Aufforderung vorausgegangen, die Verletzung von EU-Recht
innerhalb von zwei Monaten abzustellen. Die Bundesregierung habe
daraufhin den Herstellern vorproportionierten Tabaks eine
Übergangsfrist bis Ende März gewährt, bis zu der die
Besteuerung zum niedrigeren Steuersatz für Feinschnitt
möglich sei. Neben den am stärksten verbreiteten
"Singles" oder "Sticks" (mit Aluminiumfolie ummantelter Tabak, der
in eine leere Zigarettenpapierhülse gedrückt wird) seien
auch so genannte "Rolls" (Zigaretten, die statt mit Papier mit
einem Tabakblatt umwickelt sind) auf dem Markt. Die Regierung soll
nun sagen, wie sich die Zahl der Fertigzigaretten sowie die Zahl
der Zigaretten aus Feinschnitt seit 2002 entwickelt hat und wie das
entsprechende Steueraufkommen ausfiel. Die Abgeordneten wollen
wissen, welche Steuermehreinnahmen zwischen 2002 und 2006
hätten erzielt werden können, wenn vorproportionierte
Tabakstränge wie Fertigzigaretten statt wie
Feinschnittzigaretten besteuert worden wären. Gefragt wird
ebenso, weshalb in Deutschland "Rolls" anders als im EU-Recht
vorgesehen als Zigarillos versteuert werden müssen, für
die ein deutlich niedrigerer Steuersatz gelte. Schließlich
soll die Regierung sagen, wie hoch sie die Steuerausfälle
durch die Nichtregelung und Nichtbesteuerung des Cannabiskonsums
einschätzt.