Berlin: (hib/VOM) Nach der Wirksamkeit der
im Jahr 2001 beschlossenen Bauabzugsteuer erkundigt sich die
FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (
16/1187). Damals wurde festgelegt, dass ein
Unternehmen, das Bauleistungen in Anspruch nimmt, vom
Rechnungsbetrag des ausführenden Unternehmens einen
Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent vornehmen muss, es sei
denn, das ausführende Unternehmen legt dem Empfänger der
Leistung eine gültige Freistellungsbescheinigung vor.
Hintergrund war, wie es in der Anfrage heißt, dass unter den
Werkvertragsunternehmern ein neuer Typ von Steuerpflichtigen in
Erscheinung getreten sei, der mit den bisherigen
Besteuerungsmechanismen nur schwer und mit hohem Ermittlungsaufwand
in den Griff zu bekommen war. Mit der größeren
Durchlässigkeit der EU-Außengrenzen hätten die
Fälle illegaler Betätigung zugenommen. Die
Möglichkeiten, den Steueranspruch gegen unseriöse
Werkvertragsunternehmen und -arbeitnehmer durchzusetzen, seien als
ungenügend betrachtet worden. Die Liberalen wollen nun wissen,
wie viele Freistellungsbescheinigungen in den Jahren 2002 bis 2005
an inländische Unternehmer ausgegeben wurden, wie viele
ausländische Unternehmer im gleichen Zeitraum eine
Bescheinigung erhalten haben und in welcher Höhe den
öffentlichen Haushalten aufgrund der Bauabzugsteuer
Personalkosten entstanden sind. Die Abgeordneten interessiert, ob
das Ziel des Gesetzes, die illegale Betätigung im Baugewerbe
einzudämmen, durch die Erteilung von
Freistellungsbescheinigungen erreicht worden ist. Sie wollen ferner
wissen, ob die Bauabzugsteuer zu positiven
Beschäftigungseffekten geführt hat und wie häufig es
zu einem Widerruf oder zur Rücknahme der
Freistellungsbescheinigung gekommen ist.