Berlin: (hib/BOB) Im Interesse der
Sicherheit der Bevölkerung soll eine Vorschrift des
Strafgesetzbuches geändert werden, die die Unterbringung in
einem psychiatrischen Krankenhaus für schuldunfähige oder
vermindert schuldfähige Straftäter vorsieht. Dies geht
aus einem Gesetzentwurf des Bundesrates (
16/1344) hervor, der in gleicher Form schon im
August 2004 vorgelegen hat (
15/3652). Die Novelle soll die Unterbringung
auch dann ermöglichen, wenn die Schuldunfähigkeit nicht
positiv festgestellt werden kann, wohl aber feststeht, dass die Tat
unter dem Einfluss eines dauerhaften psychischen Schadens begangen
wurde und der Täter für die Allgemeinheit gefährlich
ist. Ziel sei eine Reform des Rechts der Unterbringung in einem
psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt. Eine
derartige Reform ist nach Meinung der Länderkammer "dringender
denn je". Wie es weiter heißt, würden in den
Entziehungsanstalten knappe und aufwändige Therapieplätze
durch Personen mit sehr ungünstigen
Therapieausgangsbedingungen blockiert. Der Entwurf sieht deshalb
vor, den Paragrafen, der die Unterbringung in einer
Entziehungsanstalt regelt, in eine "Soll-Vorschrift" umwandeln.
Damit werde der nötige Spielraum geschaffen, um die
Blockierung von Therapieplätzen in den Entziehungsanstalten
durch derartige Täter zu vermeiden. Das Erfordernis einer
hinreichend konkreten Suchttherapieaussicht als Voraussetzung
für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ist
ebenfalls Bestandteil des Entwurfs. Ferner will die
Länderkammer die Möglichkeit schaffen, die
Unterbringungsdauer von den Notwendigkeiten her flexibler zu
bestimmen und auf Entwicklungen schneller zu reagieren. Unter
bestimmten Voraussetzungen solle die einstweilige sofortige
Überweisung nicht therapiefähiger oder therapiewilliger
Personen aus der Entziehungsanstalt in den Vollzug der
Freiheitsstrafe angeordnet werden können. Die Bundesregierung
begrüßt das Ziel des Entwurfs, die rechtlichen
Rahmenbedingungen für die Unterbringung in einem
psychiatrischen Krankenhaus zu verbessern. Inhaltlich stimme der
Entwurf in Teilen mit dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur
Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
und in einer Entziehungsanstalt (
16/1110) überein, der dem Parlament
bereits vorliegt. Die Regierung ist vor diesem Hintergrund und
wegen anstehender Gespräche auch mit den Ländern
zuversichtlich, dass "in naher Zukunft" eine einvernehmliche
Lösung gefunden werden kann.