Berlin: (hib/VOM) CDU/CSU und SPD wollen die Bürokratiekosten senken und dazu einen Nationalen Normenkontrollrat einsetzen. In einem Gesetzentwurf ( 16/1406), den der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung beraten wird, heißt es, das Gremium solle beim Bundeskanzleramt angesiedelt werden, um die politische Bedeutung seiner Aufgaben zu unterstreichen. Es solle aber an Entscheidungen der Regierung nicht mitwirken dürfen und auch nicht die standardisierte Bürokratiekostenmessung vornehmen. Dies sei Aufgabe der einzelnen Ministerien, gegebenenfalls unter Anleitung einer ebenfalls beim Bundeskanzleramt angesiedelten interministeriellen Steuerungsgruppe. Dem Normenkontrollrat solle viel mehr wie in den Niederlanden die Rolle des unabhängigen und neutralen Methodenwächters zukommen, der darauf achtet, ob die Methode richtig angewandt wird und wie sie aus der Sicht der Praxis verbessert werden kann.
Der Gesetzentwurf definiert ferner zentraler Begriffe der standardisierten Messung der Bürokratiekosten. Dadurch solle erreicht werden, bei der Umsetzung des Gesetzes eine möglichst kostengünstige Lösung zu finden. Das Verfahren zur Besetzung des Gremiums soll sich an dem Berufungsverfahren für die Mitglieder des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage orientieren. Im Kontrollrat solle sich sowohl Sachverstand in Angelegenheiten der Gesetzgebung als auch des Wirtschaftslebens bündeln, formulieren die Fraktionen. Auch aktive Kommunalbeamte und Hochschullehrer sollen ihm angehören können. Die Mitglieder des Kontrollrates sollen ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausüben, allerdings mit Hilfe eines Sekretariats mit hauptamtlichen Mitarbeitern. Da ein Großteil des benötigten Personals aus dem Kreis der Bundesbeamten gewonnen werden solle, könnten Stellenvermehrungen vermieden werden, betonen die Fraktionen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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