Berlin: (hib/VOM) Die Entschädigung griechischer NS-Opfer hat die Fraktion Die Linke zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage ( 16/1478) gemacht. Sie bezieht sich unter anderem darauf, dass eine Klage von vier Überlebenden des Massakers von Distomo im Juni 1944 mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert sei. Das Gericht habe ausgeführt, bisherige Entschädigungszahlungen, die nicht an die Opfer von Distomo gegangen seien, hätten zum Ziel gehabt, "einen Zustand näher am Völkerrecht herzustellen". Inzwischen bemühten sich die Überlebenden vor internationalen und ausländischen Gerichten, ihre Ansprüche durchzusetzen. Die Regierung soll sagen, ob sie die Auffassung teilt, dass die Verweigerung von Entschädigungszahlungen an Überlebende eines SS-Massakers der Glaubhaftigkeit einer menschenrechtsorientierten Politik, wie sie die Bundesregierung nach eigenen Angaben verfolgt, schadet. Gefragt wird ferner, ob der deutsch-griechische Vertrag von 1960 nicht alle Opfer von Kriegsverbrechen entschädigt habe, sondern nur jene, die "aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung" verfolgt worden seien. Die Abgeordneten wollen ferner erfahren, ob die Zahl von 115 Millionen DM auf Grund dieses Vertrages bereits einen Zustand hergestellt habe, der so nah wie erstrebenswert am Völkerrecht sei.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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