Berlin: (hib/SAS) Zu einem Verbraucherinformationsgesetz, wie es in den Entwürfen von Bundesregierung ( 16/1408) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/199) geplant ist, wird am 29. Mai eine öffentliche Anhörung des Ernährungsausschusses stattfinden. Zur Debatte steht dann, wie weitreichend dem Bürger Informationen über verdorbene Lebensmittel und deren Hersteller zur Verfügung gestellt werden sollen. Die Bundesregierung hat insbesondere den Informationsfluss zwischen Verbrauchern und Behörden im Blick; die Bündnisgrünen treten zudem dafür ein, dass Bürger auch bei Unternehmen, die in Lebensmittelskandale verwickelt sind, Zugang zu Informationen haben sollen. Die Anhörung beginnt um 14:00 Uhr im Sitzungssaal 4.900 im Paul-Löbe-Haus.
Als Sachverständige geladen sind Vertreter vom Bund für Lebensmittelwirtschaft und Lebensmittelkunde, der Deutschen Umwelthilfe, der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels und der Verbraucherzentrale Bundesverband. Als Einzelsachverständige werden der frühere Berliner Datenschutzbeauftragte Hansjürgen Garstka und der Bielefelder Rechtswissenschaftler Christoph Gusy.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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