Berlin: (hib/HIL) Die Bundesregierung sieht die Versammlungsfreiheit in Russland grundsätzlich gewährleistet. Die Ausschöpfung des behördlichen Ermessensspielraumes bei Verboten oder vorzeitigem Beenden von Versammlungen sei jedoch nicht immer transparent, heißt es in der Antwort der Bundesregierung ( 16/2032) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/1798). Außerdem gebe es seit mehreren Jahren Tendenzen, die Presse stärker unter staatliche Kontrolle zu nehmen.
Grundsätzlich verfolge die Bundesregierung aufmerksam die Lage der Menschrechte in Russland und nutzte die strategische Partnerschaft, um im vertraulichen Dialog kritische Themen wie Versammlungs- und Pressefreiheit, Minderheitenschutz und Rechtsstaatlichkeit anzusprechen. Die Erfahrung habe gezeigt, dass von der Bundesregierung geäußerte Sorge und Kritik eher berücksichtigt werde, wenn sie vertraulich geäußert wird.
Die Menschenrechtslage in Tschetschenien gebe weiterhin Anlass zur Sorge. Auch in diesem Fall habe Russland jedoch immer wieder Bereitschaft gezeigt, mit Deutschland und den europäischen Partnern - im nicht-öffentlichen Dialog - zu sprechen, teilte die Regierung mit.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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