Berlin: (hib/WOL) Nach den Auswirkungen
des Gesetzes zur Terrorismusbekämpfung und seiner "baldigen
Novellierung" erkundigt sich die Linksfraktion in einer Kleinen
Anfrage (
16/2177). Sie bezieht sich dabei auf
Äußerungen des Bundesinnenministers. Unter Bezug darauf,
dass der Bericht über die Auswirkungen noch in der letzten
Legislaturperiode erstellt worden ist, wollen die Fragesteller
unter anderem wissen, ob es neben der vom Bundesinnenministerium
verfassten Evaluierung noch eine unabhängige wissenschaftliche
(juristische, kriminologische, datenschutzrechtliche,
bürgerrechtliche) Begutachtung geben wird. Von Interesse sind
dabei die Kriterien zur Beobachtung von Personen oder
Organisationen, die Fristen zur Prüfung der Löschung oder
Weiterführung von Daten und die
Verhältnismäßigkeit eingesetzter Instrumente. Auch
soll die Regierung zu Befürchtungen Stellung nehmen, dass die
Hemmschwelle für Eingriffe in die Grundrechte von Betroffenen
mit einer zunehmenden Einschränkung der Verfahrenssicherung
zur Erhebung, Löschung, Kennzeichnung und Übermittlung
von Daten gesenkt werde.