Berlin: (hib/HIL) Seit dem 1. Januar
dieses Jahres sind nach Auskunft der Bundesregierung bei den
Bundesministerien 420 Anträge auf Akteneinsicht nach dem
Informationsfreiheitsgesetz eingegangen. Wie die Regierung in ihrer
Antwort (
16/2168) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/1924) mitteilt, sei der Informationszugang
in 193 Fällen vollständig und in 30 Fällen teilweise
gewährt worden. 106 Anträge seien aufgrund der im Gesetz
genannten Ausnahmegründe abgelehnt worden. Das Ziel des
Gesetzes, das Verwaltungshandeln transparenter zu machen,
stoße an seine Grenzen, wo es um "schutzwürdige
öffentliche Belange" und um die Rechte Dritter gehe,
heißt es in der Antwort. Diesen Interessen dienten die im
Gesetz aufgeführten Ausnahmegründe. Die Regierung
hält Änderungen des Gesetzes aufgrund der bisherigen
Erfahrungen derzeit für nicht erforderlich. Die FDP hatte
kritisiert, die ersten Erfahrungen mit dem Gesetz hätten
gezeigt, dass es gravierende Mängel im Umgang der
Behörden mit Anfragen von Bürgern gebe.