Berlin: (hib/MPI) Auch künftig wird
es für einzelne Leistungen im Rahmen des
trägerübergreifenden persönlichen Budgets für
behinderte Menschen Bedürftigkeitsprüfungen geben. Das
stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/2194) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Die Linke (
16/1949) fest, die sich auf Unklarheiten in
einer vorangegangen Regierungsantwort zum selben Thema (
16/1738) bezogen hatte. Aufgrund des
persönlichen Budgets können Betroffene selbst
entscheiden, welcher Dienst oder welche Person ihre Hilfe erbringen
soll.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Siegfried F. Wolf