Im Bundestag notiert: Doppelbesteuerungsabkommen mit Ghana
Finanzen/Gesetzentwurf - 21.07.2006
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat
einen Gesetzentwurf zu dem am 12. August 2004 abgeschlossenen
Doppelbesteuerungsabkommen mit Ghana (
16/2254) vorgelegt. Auf Wunsch Ghanas werden im
Abkommen die Steuern vom Veräußerungsgewinn
ausdrücklich erwähnt, heißt es. Dies beruhe auf dem
Steuerrecht des westafrikanischen Landes, wonach die Steuer vom
Veräußerungsgewinn nicht Bestandteil der Einkommensteuer
ist, sondern als selbstständige Steuer geregelt wird. Im
Übrigen entspreche das Abkommen weitgehend dem Musterabkommen
der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD).
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
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