Regeln für die Beobachtung von Abgeordneten durch
Geheimdienste schaffen
Bundestagsnachrichten/Antrag - 27.07.2006
Berlin: (hib/WOL) Der
Geschäftsordnungsausschuss des Bundestages soll Regelungen
erarbeiten, wie die deutschen Geheimdienste bei der Beobachtung von
Abgeordneten und beim Sammeln von Informationen über diese
kontrolliert und beschränkt werden können. In einem
Antrag (
16/2260) von Bündnis 90/Die Grünen
heißt es, angesichts des besonderen verfassungsrechtlichen
Status des Abgeordneten müsse eine Beeinflussung und
Beschränkung seiner politischen Arbeit durch Geheimdienste
ausgeschlossen werden. Darüber hinaus müsse ähnlich
dem Verfahren in Immunitätsangelegenheiten ein Verfahren
eingeführt werden, das die parlamentarische Kontrolle
gewährleistet. Generell sei es "geboten", dass der Bundestag
vor einer geplanten Beobachtung von Abgeordneten durch
Geheimdienste seine Zustimmung gibt, heißt es in dem
Antrag.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Siegfried F. Wolf