Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung
plant kein Strahlenopfer-Entschädigungsgesetz. Sie
begründet dies in ihrer Antwort (
16/2320) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion zur Gleichbehandlung der Opfer von Strahlungen an
Radargeräten in der Bundeswehr und der Nationalen Volksarmee
(NVA,
16/2160) damit, die bestehenden Versorgungs-
und Versicherungsbestimmungen reichten aus, um über
entsprechende Ansprüche sachgerecht entscheiden zu
können. Auf der Basis der Empfehlungen des Berichts der
Radarkommission vom Juli 2003 sei mit "großzügigen
Anerkennungskriterien" über fast alle der eingegangenen
Versorgungsanträge auf gesetzlicher Grundlage entschieden
worden. Für die Errichtung einer Stiftung oder eines Fonds
werde deshalb - nach Prüfungen im
Bundesverteidigungsministerium - keine Notwendigkeit gesehen. Die
Regierung stellt auch keine Überlegungen an, die Versorgung
von Strahlenopfern in beiden Armeen zu vereinheitlichen. Der
Gesetzgeber habe eine unterschiedliche Behandlung gewollt und ihre
Versorgung im Falle einer Dienstbeschädigung in
unterschiedlichen Rechtsvorschriften geregelt. Dies gelte ebenso
für die Hinterbliebenen der Betroffenen. Im Einigungsvertrag
und im Zuge der Gesetzgebung zur Überleitung von
Ansprüchen nach DDR-Recht sei entschieden worden, ehemalige
Angehörige der NVA nicht in die Versorgung nach dem
Soldatenversorgungsgesetz aufzunehmen. Diese Entscheidung stelle
die Regierung nicht in Frage. Wie sie darüber hinaus
berichtet, haben insgesamt 758 Antragsteller (570 Bundeswehr/188
NVA), deren Entschädigung abgelehnt wurde, den Rechtsweg
beschritten.