Berlin: (hib/MAR) Die Kompetenz für das inländische Rundfunkwesen einschließlich der Erhebung und der Befreiung von Rundfunkgebühren liegt bei den Ländern. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/2382) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/2305) zu Rundfunkgebühren im Hochschulbereich. Der Bund nehme auf die von den Ländern im Rundfunkgebührenstaatsvertrag getroffenen Regelungen oder auf ihre konkrete Anwendung und Auslegung keinen Einfluss, heißt es. Auch lägen ihr, so die Regierung weiter, weder Daten hinsichtlich der Erhebung der Rundfunkgebühren bei den Hochschulen noch hinsichtlich der Befreiung der Studierenden von der Rundfunkgebühr vor.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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