Berlin: (hib/MAR) Bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst werden neben der Staatsangehörigkeit "keine Merkmale erfasst, von denen auf einen Migrationshintergrund geschlossen werden kann". Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/2360) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/2275), in der diese nach der Zahl der im öffentlichen Dienst beschäftigten Migrantinnen und Migranten gefragt hatte. Statistiken hierüber stünden nicht zur Verfügung. Die Personalauswahl im öffentlichen Dienst, so die Regierung weiter, werde ausschließlich auf der Grundlage von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorgenommen. Eine Quotenregelung sei für den Bereich der Bundesverwaltung nicht geplant. Im Einstellungsverfahren hätten alle die gleichen Chancen. Eine ausdrücklich auf einen bestimmten Personenkreis beschränkte Ausschreibung von Ausbildungsplätzen oder eine Bevorzugung von Bewerberinnen und Bewerbern mit Migrationshintergrund, gibt die Regierung ferner zu bedenken, dürfte aus Gründen der Gleichbehandlung auf Bedenken stoßen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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