Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung ist nicht willens, das vorbildliche menschliche Verhalten der Männer und Frauen des 20. Juli 1944, das in besonderer Weise den unserem Grundgesetz immanenten Anforderungen entspricht, in Fragen zu stellen. Das macht sie in ihrer Antwort ( 16/2358) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/2178) deutlich. Im militärischen Widerstand gegen Hitler und das verbrecherische NS-Regime dokumentiere sich in besonderer Weise vorbildhaftes und wertegebundenes Verhalten. Aus dem Handeln der Soldaten des 20. Juli 1944 ließen sich an unveräußerlichen Menschenrechten und dem eigenen Gewissen orientiertes Handeln, Opferbereitschaft und die Grenzen der Gehorsamspflicht ableiten. Der militärische Widerstand gegen Hitler sei als Anknüpfungspunkt an die Geschichte geradezu zum Vermächtnis bundesrepublikanischer Militärtradition geworden.
Anders als von der Linksfraktion behauptet, habe die Bundeswehr die Komplexität des militärischen Widerstandes in seiner historischen Dimension wissenschaftlich aufgearbeitet, ihn in die Gesamtgeschichte des Zweiten Weltkrieges eingeordnet und die Ergebnisse publiziert. Auch sei festzuhalten, dass die Frage der Beteiligung von Angehörigen des militärischen Widerstandes an Kriegsverbrechen oder anderen völkerrechtswidrigen Handlungen in der historischen Forschung kontrovers diskutiert werde. Dabei sei insbesondere zu berücksichtigen, dass gerade die Erfahrung, durch den rassenideologischen Vernichtungskrieg auch persönlich schuldig geworden zu sein, offensichtlich für einige der Verschwörer ein wesentlicher Antrieb ihres Handelns gewesen ist.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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