Berlin: (hib/VOM) Deutschland hat bis Ende 2005 insgesamt rund 63 Milliarden Euro aus öffentlichen Mitteln für die Wiedergutmachung von NS-Unrecht ausgezahlt. Diese Zahl nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/2423) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zur "fehlenden Entschädigung für NS-Opfer" (16/2188). Die Regierung tritt der Auffassung der Fraktion entgegen, nur eine kleine Auswahl der NS-Opfer habe Entschädigungszahlungen erhalten. Es gebe keine vorsätzlich "vergessenen Opfergruppen". Alle Bundesregierungen hätten sich seit 1949 mit Erfolg bemüht, das von den Nationalsozialisten begangene Unrecht zu entschädigen.
Wie es in der Antwort weiter heißt, haben sich die Alliierten nach dem Krieg untereinander verständigt, zu Reparationszwecken deutsches Auslandsvermögen und deutsche Urheberrechte einzuziehen oder zu beschlagnahmen und in den jeweiligen Besatzungszonen Demontagen vorzunehmen und Lieferungen aus der laufenden Produktion zu beziehen. Der Umfang dessen gehe weit über die 10 Milliarden Reichsmark hinaus, die die Alliierten bei den Verhandlungen zum Potsdamer Abkommen von 1945 in Aussicht genommen hätten. Das geltende System des Entschädigungsrechts werde den Bedürfnissen der NS-Opfer in "ausreichendem Maße" gerecht, heißt es weiter. Im Übrigen sei nicht beabsichtigt, eine "Stiftung für vergessene Opfer" zu errichten, wie die Linksfraktion in der Anfrage angeregt hatte.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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