Berlin: (hib/BOB) Sieben Antragsteller aus den neuen Bundesländern haben Ansprüche gegenüber der Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" aus dem Jahre 1971 geltend gemacht. Die Stiftung soll denjenigen helfen, deren Behinderung auf die Einnahme des Schlafmittels Contergan durch ihre Mütter während der Schwangerschaft zurückzuführen ist. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/1954) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/1784) mitteilt, sind in drei Fällen Leistungen bewilligt worden. Vier Anträge hätten abgelehnt werden müssen, da die körperlichen Fehlbildungen der Antragsteller laut einer Medizinischen Kommission nicht auf die Einnahme thalidomidhaltige Präparate zurückzuführen gewesen seien.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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