Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung plant keine weitergehenden gesetzgeberischen Initiativen zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm über ihren zu Beginn des Jahres vorgelegten Gesetzentwurf hinaus. Dies geht aus ihrer Antwort ( 16/2370) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/2218) hervor. Laut Regierung kann die Erforderlichkeit des Gesetzgebungsverfahrens "problemlos" angenommen werden. Aus der Begründung des Entwurfes sei zu entnehmen, dass angesichts des seiner Natur nach überregionalen und internationalen Luftverkehrs und des Wettbewerbs zwischen den Verkehrsflughäfen und bundesweit vor allem einheitliche Anforderungen an die Regelungen über bauliche Beschränkungen im Flugplatzumland nötig sind. Dies gelte auch für passiven Schallschutz sowie entsprechende Erstattungsansprüche, um sowohl gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Unternehmen der größeren zivilen Flugplätze als auch einen gleichwertigen Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm sicherzustellen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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