Berlin: (hib/VOM) Bis auf die Ergänzung des Gesetzentwurfs "zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien" im Hinblick auf die vorläufige Festnahme von Ausländern durch die für den Haftantrag zuständigen Behörden plant die Bundesregierung keine weitere gesetzliche Konkretisierung der Abschiebungshaft. Dies betont sie in ihrer Antwort ( 16/2434) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/2372). Die Abschiebungshaft sei ein legitimes Mittel des Rechtsstaats, bestehende Ausreisepflichten durchzusetzen und "kontrolliert durchzuführen", heißt es in der Antwort.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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