Berlin: (hib/VOM) Die Vermögensfreibeträge für Hartz-IV-Empfänger sind Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Linksfraktion ( 16/2451). Sie verweist auf einen "Widerspruch" zwischen dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, in dem ein Höchstbetrag von 16.250 Euro genannt werde, und dem Versicherungsvertragsgesetz, in dem von 13.000 Euro die Rede sei. Die Regierung soll sagen, wie sie die "widersprüchliche Rechtslage" aufheben und die "Rechtswirksamkeit der Erhöhung der Freibeträge für die private Altersvorsorge" herstellen will.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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