Berlin: (hib/MPI) 144 Abgeordnete haben einen interfraktionellen Antrag zum Schutz vor Passivrauchen vorgelegt. Mit dem Antrag ( 16/2730) wird ein Rauchverbot für alle öffentlichen Bereiche angestrebt. Neben öffentlichen Gebäuden, Verkehrsmitteln, Schulen und Universitäten wird auch die Gastronomie genannt. Insbesondere der letzte Punkt ist in der Koalition umstritten. Die Koalitionsspitzen hatten sich deshalb in der vergangenen Woche darauf geeinigt, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die zusammen mit der Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum Schutz vor Passivrauchen erarbeiten soll. Den interfraktionellen Antrag tragen 113 SPD- und fünf CDU-Abgeordnete sowie 26 Parlamentarier der Fraktion Die Linke mit. Um den Antrag zu beschließen, müssten mindestens 281 Abgeordnete im Bundestag für ihn stimmen.
Zur Begründung für ein umfassendes Rauchverbot heißt es in dem Antrag, Tabakrauch in Innenräumen stelle ein "weithin unterschätzte, erhebliche Gesundheitsgefährdung mit möglicher Todesfolge dar". Das unfreiwillige Einatmen der im Tabakrauch enthaltenen Giftstoffe verursache in Deutschland nach aktuellen Berechnungen des deutschen Krebsforschungszentrums jährlich mehr als 3.300 vermeidbare Todesfälle unter Nichtrauchern. Einen Schutz vor Passivrauchbelastung gebe es bis heute in Deutschland faktisch nicht. Der Gesetzgeber habe bisher den Schutz der Gesamtbevölkerung vor den Folgen des Passivrauchens als ein zweitrangiges Ziel behandelt.
Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass es inzwischen in 13 EU-Staaten eine rauchfreie Gastronomie gebe. Eine Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung zeige, dass dies auch 59 Prozent der Deutschen wünschen. Neutral finanzierte Studien kämen zu dem Ergebnis, dass ein Rauchverbot zu keinen Umsatzeinbußen in der Gastronomie führt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Siegfried F. Wolf