Berlin: (hib/VOM) Der Bund hat von 1999
bis Ende August dieses Jahres Bürgschaften, Garantien und
sonstige Gewährleistungen im Umfang von rund 214 Milliarden
Euro übernommen. Diesem Betrag stünden im gleichen
Zeitraum Freistellungen von der Haftung des Bundes in Höhe von
rund 170 Milliarden Euro gegenüber. Diese Zahlen nennt die
Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/2663) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/2513) zum Investitionsbegriff des
Grundgesetzes (Artikel 115). Gesamtwirtschaftlich von Bedeutung sei
der Saldo zwischen den Krediteinnahmen, die dem Kapitalmarkt durch
Kreditaufnahme entzogen werden, und den kreditfinanzierten
Tilgungsausgaben, die dem Kapitalmarkt zufließen. Aus der im
Haushaltsplan ausgewiesenen Nettokreditaufnahme lasse sich direkt
die Veränderung der Bundesschuld ablesen, so die Regierung.
Die gesamten Einnahmen aus Krediten und die Tilgungsausgaben
würden im Kreditfinanzierungsplan ausgewiesen, der Teil des
Bundeshaushaltsplanes sei. Die Bundesregierung gibt die Erlöse
aus dem Verkauf von Vermögen sowie von Beteiligungen und
sonstigen Forderungen für die Haushaltsjahre seit 1999
folgendermaßen an: 1999 9,24 Milliarden Euro, 2000 5,15
Milliarden Euro, 2001 8,39 Milliarden Euro, 2002 5,99 Milliarden
Euro, 2003 5,68 Milliarden Euro, 2004 9,42 Milliarden Euro, 2005
9,12 Milliarden Euro und 2006 (Soll) 6,75 Milliarden Euro. Im
Entwurf des Haushaltsplans des Bundes für 2007 seien 9,26
Milliarden Euro veranschlagt, heißt es weiter.