Deutschland und Frankreich wollen grenzüberschreitend
Leben retten
Gesundheit/Gesetzentwurf - 11.10.2006
Berlin: (hib/MPI) Die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich
zwischen Deutschland und Frankreich soll verbessert werden. Dazu
hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (
16/2859) zu einem entsprechenden Rahmenabkommen
vom 22. Juli 2005 mit der französischen Regierung vorgelegt.
Hintergrund sind die jahrelangen vergeblichen Bemühungen der
Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und
Saarland, mit den angrenzenden französischen Departements
Vereinbarungen über den grenzüberschreitenden
Rettungsdienst zu schließen. Unter Hinweis auf einen
fehlenden Rahmenvertrag habe die Pariser Zentralregierung den
französischen Präfekten die Zustimmung zur Unterzeichnung
bereits unterschriftsreifer Vereinbarungen über den
Rettungsdienst verweigert, erläutert die Regierung. Mit dem
Gesetzentwurf zum Rahmenabkommen sowie zu einer
Verwaltungsvereinbarung vom 9. März 2006 werde den
Bundesländern nun ermöglicht, regionale Vereinbarungen
mit angrenzenden französischen Departements zu
schließen. Neben dem Rettungsdienst sei auch die
Zusammenarbeit im übrigen Gesundheitsbereich möglich,
etwa die direkte Kooperation von Gesundheitseinrichtungen
einschließlich Personal- und Patiententausch, unterstreicht
die Bundesregierung.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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