Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung will
die Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmern an
Unternehmensentscheidungen europatauglich machen. Mit einem
Gesetzentwurf (
16/2922) soll eine entsprechende Passage einer
EU-Richtlinie vom 20. September 2005 zur Verschmelzung von
Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten im
nationalen Recht geregelt werden. Notwendig ist dies, wie die
Regierung in der Begründung schreibt, da aus der
Verschiedenartigkeit der Mitbestimmungsregelungen in den EU-Staaten
eine Minderung oder der vollständige Verlust der
Mitbestimmungsrechte resultieren könne - je nachdem, in
welchem Land die aus einer grenzüberschreitenden Verschmelzung
hervorgehende Gesellschaft ihren Sitz nimmt. Die Regierung strebt
an, dass die Mitbestimmung der Arbeitnehmer vorrangig auf dem
Verhandlungsweg gesichert wird. Entscheidendes Grundprinzip solle
dabei der Schutz erworbener Rechte der Arbeitnehmer sein. Wenn eine
grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften
geplant ist, soll die Unternehmensseite dem Entwurf zufolge die
erforderlichen Schritte einleiten, um mit der Arbeitnehmerseite
über die Ausgestaltung der Mitbestimmung in der neuen
Gesellschaft zu verhandeln. Hierzu gehöre unter anderem die
Information über die Identität der an der Verschmelzung
beteiligten Gesellschaften und die Zahl der dort jeweils
beschäftigten Arbeitnehmer. Die Registereintragung der neuen
Gesellschaft in dem geplanten Sitzstaat könne erst nach einem
Verfahren über die Ausgestaltung der Mitbestimmung erfolgen.
Komme es nicht zu einer Vereinbarung, soll laut Entwurf die
weitestgehende Mitbestimmung der beteiligten Gesellschaften
greifen. Angewandt werden soll die Regelung unter anderem dann,
wenn eines der beteiligten Unternehmen in den sechs Wochen vor der
Veröffentlichung des Verschmelzungsplans mehr als 500
Arbeitnehmer beschäftigt hat. In seiner Stellungnahme bittet
der Bundesrat die Bundesregierung, die EU-Vorgaben eins zu eins
umzusetzen. Die Länderkammer bekenne sich zwar
grundsätzlich zum deutschen Mitbestimmungsmodell, sehe aber
Handlungsbedarf im Hinblick auf eine Anpassung an die
veränderten Rahmenbedingungen in Europa, heißt es
weiter. Dem entgegnet die Regierung, dass der Gesetzentwurf nicht
über EU-Vorgaben hinausgehe und auch keine Vorfestlegungen zu
einer eventuellen Weiterentwicklung des deutschen
Mitbestimmungsrechtes getroffen würden.