Berlin: (hib/VOM) Belastbare Beweise, dass
Produkte oder Dienstleistungen nach Deutschland eingeführt
werden, die beispielsweise durch Kinder- oder Zwangsarbeit
hergestellt wurden, gibt es nach Darstellung der Bundesregierung
nicht. Behauptungen darüber gebe es seit Jahren, stellt sie in
ihrer Antwort (
16/2896) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/2667) fest. Ein Einfuhrverbot sei nur dann
durchsetzbar, wenn die betreffenden Waren von Zollbehörden bei
der Einfuhr identifiziert werden könnten und nachzuweisen
wäre, dass sie in entsprechenden Lagern hergestellt worden
sind. Dies sei in der Regel nicht ohne Weiteres der Fall, fügt
die Regierung hinzu. Sie prüft nach eigenen Angaben daher
Möglichkeiten, dieses Problem zu lösen, und hat dazu auch
Kontakt mit der EU-Kommission aufgenommen. Eventuelle
Einfuhrbeschränkungen müssten von EU-Staaten gemeinsam
beschlossen werden. Darüber hinaus habe sich eine große
Zahl von Unternehmen freiwillig verpflichtet, Menschenrechte,
Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation sowie
Richtlinien der Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) einzuhalten. Der schnellste
und unbürokratischste Weg, den Unternehmen zum Schutz der
Menschenrechte gehen könnten, sei die Übernahme der zehn
Verpflichtungen des "Global Compact", eines weltweiten Paktes
zwischen Unternehmen und den Vereinten Nationen, um die
Globalisierung sozialer und ökologischer zu gestalten. Ferner
könnten die OECD-Leitsätze angewendet werden, indem
beispielsweise ein unternehmensinterner oder branchenfreiwilliger
Verhaltenskodex eingeführt wird.