Berlin: (hib/AKÖ) Für Personen mit herausgehobener politischer Bedeutung soll eine Überprüfung auf Mitarbeit beim Staatssicherheitsdienst der DDR auch weiterhin möglich sein. So sieht es der Entwurf zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 16/2969) vor. Die Bundesbeauftragte Marianne Birthler müsse auch weiterhin Unterlagen für Forschungszwecke und für die Medien herausgeben dürfen. Außerdem solle sie auch künftig Einsicht in die Daten des Zentralen Einwohnerregisters der DDR (ZER) erhalten. Ziel des Entwurfs ist es, den Bedarf an der Aufarbeitung der SED-Diktatur gerecht zu werden, auch nach dem Ablauf der vom Stasi-Unterlagen-Gesetz festgelegten Fristen für die Regelabfrage und die Einsichtsmöglichkeit in das ZER. Um die wissenschaftliche Aufarbeitung der Stasi-Unterlagen zu verbessern, schlagen die drei Fraktionen vor, außerdem ein wissenschaftliches Beratungsgremium einzusetzen, dessen Mitglieder vom Bundestag ernannt werden. Die Zuständigkeit soll vom Bundesministerium des Innern zur obersten Bundesbehörde für Kultur und Medien wechseln.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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