Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung lehnt es ab, über Beratungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Überprüfung des Jugendarbeitsschutzes zu informieren. Genau wie beim Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik handele es sich bei der Arbeitsgruppe um Gremien auf Fachebene, schreibt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/2886) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/2662). Es sei "weder üblich noch sinnvoll, die Beratungen solcher Fachgremien öffentlich zu führen und verwaltungsinterne Arbeitspapiere einschließlich der Stellungnahmen einzelner Länder zu veröffentlichen", betont die Regierung. Weiter heißt es, die Regierung werde über eine Novellierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes auf Basis der Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe entscheiden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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