Berlin: (hib/ANK) Das Trennungsgebot von Polizei und Nachrichtendiensten und eine effektive Terrorismusbekämpfung bilden keinen Gegensatz. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/2875) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/2607). Es gebe bereits Möglichkeiten der Zusammenarbeit, da das Trennungsgebot nicht ausschließe, dass Polizei und Nachrichtendienste kooperieren und Informationen austauschen. Unter dem Dach des Bundeskriminalamtes (BKA) gebe es eine große Zahl von Verbund- und Zentraldateien, auf die unter anderem auch die Polizeibehörden zugreifen könnten, heißt es in der Antwort.
Die Bundesregierung teilt die in der Kleinen Anfrage aufgeworfenen Bedenken gegen eine beim BKA untergebrachte gemeinsame "Anti-Terror-Datei" von Polizei und Nachrichtendiensten nicht. Bereits jetzt könnten Daten, die im Vorfeld einer Straftat ermittelt wurden, ausgetauscht werden. Dem Trennungsgebot werde im Gesetzentwurf der Bundesregierung Rechnung getragen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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