Berlin: (hib/ANK) Für Regionalbahnen
und Regionalnetze sollen die Länder zuständig sein,
fordert der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum
Eisenbahnänderungsgesetz (
16/2703). Wie aus der Unterrichtung durch die
Bundesregierung (
16/3037) hervorgeht, befürwortet der
Bundesrat den Gesetzentwurf und fordert die Ausdehnung der
Bundeszuständigkeit für Eisenbahnaufsicht auf den
gesamten öffentlichen Eisenbahnbetrieb, mit Ausnahme
nichtbundeseigener Regionalnetze und -bahnen. Unfalluntersuchungen
dürften ebenfalls nur in diesem Zuständigkeitsrahmen
erfolgen. In ihrer Gegenäußerung widerspricht die
Bundesregierung dem Bundesrat in seiner allgemeinen Forderung nach
einer Öffnungsklausel, die den Ländern ermöglichen
würde, Sicherheitsaufgaben künftig selbst auszuüben.
Eine einheitliche Wahrnehmung sei auch gegenüber der
Europäischen Union erforderlich. In allen weiteren Punkten
stimmt die Bundesregierung den Änderungsvorschlägen der
Länderkammer zu.