Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung will
die Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung erst dann in Angriff
nehmen, wenn die Gesundheitsreform "unter Dach und Fach ist". Dies
sei notwendig, da mit der Gesundheitsreform eine Reihe von
grundlegenden Systemvoraussetzungen neu geregelt würden, die
unmittelbar im System der Pflegeversicherung Auswirkungen
hätten, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (
16/2972) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/2823). Die Regierung fügt hinzu, dass
derzeit geprüft werde, welche Konsequenzen daraus zu ziehen
sind, dass im Zuge der Föderalismusreform das Heimrecht auf
die Länder übertragen worden ist.