Berlin: (hib/BOB) Strukturelle
Verbesserungen im Strafprozess schlägt der Bundesrat vor. In
einem Gesetzentwurf (
16/3659) nennt er hierzu unter anderem, dass
Zeugen verpflichtet sein sollten, vor der Polizei zu erscheinen und
zur Sache auszusagen. Das geltende Strafverfahrenrecht sehe bislang
nur eine Anwesenheitspflicht vor der Staatsanwaltschaft vor. Ferner
stelle der Entwurf klar, dass das Gericht selbst die Ablehnung
eines Beweisantrages wegen Verschleppungsabsicht vornehmen kann.
Für das Revisionsgericht soll die Möglichkeit geschaffen
werden, Verfahren gegen Auflagen einstellen zu können. Der
Gesetzentwurf habe ferner zum Ziel, das Strafbefehlsverfahren auf
alle Tatsacheninstanzen zu erstrecken. Das schaffe die
Möglichkeit, in sämtlichen geeigneten Fällen den
Erlass eines Strafbefehls zu eröffnen. Bereits in den
vergangenen Jahren hatte die Länderkammer ähnliche
Vorschläge gemacht. Die Bundesregierung schreibt hierzu, der
Gesetzgeber habe der Belastung der Justiz einschließlich der
Strafjustiz seit langem "besonderes Augenmerk" geschenkt und sich
um Abhilfe bemüht. Als Beispiele nennt sie, dass Verfahren vor
den Landgerichten in reduzierter Besetzung abgehalten werden
können und dass Regelungen zur Verfahrensbeschleunigung
eingeführt worden seien. Die Regierung weist ferner darauf
hin, dass aufgrund der jüngsten Beschlüsse der
Justizministerkonferenz eine Initiative zu erwarten sei, die
Änderungen im Bereich des strafrechtlichen Rechtsmittelrechts
vorschlägt. Nach Auffassung der Regierung sollten Fragen, die
im Zusammenhang mit Rechtsmitteln, deren Voraussetzungen und
gegebenenfalls Beschränkungen bestünden, einheitlich
betrachtet und gelöst werden.