Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung
unterstützt die Harmonisierung der Vorschriften über
Pflanzenschutzmittel in der Europäischen Union. Wie es in
ihrer Antwort (
16/3549) auf eine Kleine Anfrage von
Bündnis 90/Die Grünen (
16/2720) heißt, solle EU-weit ein hohes
Schutzniveau für die Verbraucher, für die Anwender von
Pflanzenschutzmitteln sowie für den Naturhaushalt verankert
werden. Die weitere Harmonisierung der Vorschriften dürfe
allerdings nicht zu neuen bürokratischen Hemmnissen
führen. Die Fraktion habe in ihrer Anfrage selbst
eingestanden, dass die Risiken, die aus der Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln resultieren können, in den vergangenen
Jahren abgenommen haben. Das abnehmende Risiko sei vor allem darauf
zurückzuführen, dass Pflanzenschutzmittel auf der Basis
wissenschaftlicher Bewertungen zugelassen werden und die Zulassung
mit klaren Anwendungbestimmungen verbunden wird.
Pflanzenschutzmittel dürften nur zugelassen werden,
heißt es weiter, wenn die Prüfung unter anderem ergibt,
dass sie bei sachgemäßer Anwendung ausreichend wirksam
sind und keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von
Mensch und Tier sowie auf das Grundwasser haben. Weitere negative
Auswirkungen auf den Naturhaushalt sowie auf den Hormonhaushalt von
Mensch und Tier müssten ebenfalls ausgeschlossen werden.